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Das Zukunftsfinanzierungsgesetz
Mitarbeiterbeteiligung als Instrument der Unternehmenssicherung
Wer als Arbeitnehmer zugleich Anteilseigner am Unternehmen ist, ist motiviert(er) und hat ein stärkeres Interesse am Unternehmenserfolg. Mitarbeiterbeteiligungen versetzen Arbeitgeber in die Lage, Arbeitnehmer an das Unternehmen zu binden oder Altersvorsorgekonzepte sinnvoll zu ergänzen. Am hat der Bundesrat dem sog. Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) zugestimmt, das der Bundestag am beschlossen hatte. Damit werden ab auch die Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmen gefördert und verbessert.
Die bisherigen (steuerlichen) Maßnahmen zur Förderung der Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmen waren aus Sicht des Gesetzgebers nicht ausreichend bzw. an zu hohe Hürden geknüpft. Das soll jetzt mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) ab besser werden.
Das ZuFinG enthält Regelungen zum Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht und Steuerrecht. Mit verbesserten steuerlichen Rahmenbedingungen soll die Mitarbeiterkapitalbeteiligung am Unternehmen erleichtert werden.
Mitarbeiterkapitalbeteiligungen können insbesondere Start-ups und KMU bei der Gewinnung von Fachkräften im internationalen Wettbewerb helfen, binden Mitarbeiter an das...