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Einleitung eines StaRUG-Verfahrens
Zustimmungserfordernis der Gesellschaftsorgane
Seitdem das StaRUG in Kraft getreten ist, wird in der Literatur kontrovers diskutiert, ob es für die Einleitung eines StaRUG-Verfahrens der Zustimmung der Gesellschafter bzw. Aktionäre bedarf. Diese Frage ist von zentraler Bedeutung, schließlich hängt von ihrer Beantwortung entscheidend ab, ob sich das StaRUG-Verfahren als echte Alternative zum Insolvenzverfahren etablieren kann oder womöglich an einer Blockade durch die Anteilsinhaber scheitert. Nachdem sich im vergangenen Jahr diverse Gerichte mit dieser umstrittenen Problematik befassen mussten, ist die Diskussion um das Zustimmungserfordernis für eine Anzeige gem. § 31 Abs. 1 StaRUG wieder aktuell. Der nachfolgende Beitrag stellt die ergangenen Beschlüsse der Gerichte dar und bietet einen Überblick über die in der Literatur dazu vertretenen Ansichten und Argumente, mit denen die Autoren sich sodann kritisch auseinandersetzen.
Die herrschende Ansicht in der Literatur hält einen zustimmenden Beschluss der GmbH-Gesellschafter im Rahmen des § 31 Abs. 1 StaRUG mit unterschiedlichen Begründungsansätzen für erforderlich.
Soweit ein Zustimmungserfordernis im Grundsatz bejaht wird, stellt sich die Frage, ob eine Zustimmung im Innenverhältnis auch dann noch verlangt werden kann, w...