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Kurzfassung zum Beitrag von Lüdenbach, StuB 2/2024 S. 41

Bilanzreport 2023 – Darstellung ausgewählter Bilanzierungssachverhalte

Dr. Norbert Lüdenbach

Auch 2023 haben sich in der Bilanzwelt wieder wichtige Änderungen ergeben. Das BMF hat sich etwa zur Abschreibung von Gebäuden nach der tatsächlichen Nutzungsdauer und zur Bilanzierung von Genussrechten geäußert. Das IDW hat sich z. B. zum Ausweis von Immobilienerträgen positioniert sowie zur Bilanzierung und Prüfung von Treuhandverhältnissen einen Praxishinweis herausgegeben. Der BFH hat u. a. zur Wirtschaftsguteigenschaft von Kryptowährungen, zur Unterscheidung entgeltlicher und unentgeltlicher Transaktionen bei Übertragung von Wirtschaftsgütern an eine Personengesellschaft sowie zur korrespondierenden Bilanzierung bei Innengesellschaften geurteilt. Der Gesetzgeber hat die handelsrechtlichen Regelungen zur Bilanzierung von latenten Steuern sowie die Definition des verbundenen Unternehmens modifiziert, die steuerlichen Regelungen für Abgrenzungsposten angepasst und plant Änderungen bei GWG- und Pool-Abschreibungen. Der DRSC hat schließlich die Vorgaben zur Behandlung von Zuschüssen und Cash Pools in der Kapitalflussrechnung geändert. Aus diesem und anderem erfolgt in dem Beitrag eine Auswahl.

Kernaussagen

Unabhängig von den zivilrechtlichen ...

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