Online-Nachricht - Mittwoch, 17.01.2024

Rechnungslegung | Bundesregierung bringt Anhebung der Schwellenwerte auf den Weg

Die Bundesregierung hat am einen Gesetzentwurf zur Anhebung der Schwellenwerte bei der Bilanzierung und Rechnungslegung beschlossen. Geplant ist, die monetären Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen im Handelsbilanzrecht um rund 25 % anzuheben.

Das Entlastungspotential für die Wirtschaft soll sich auf rund 650 Millionen Euro pro Jahr belaufen. Von der Anhebung der Schwellenwerte werden nach Regierungsangaben etwa 52.000 Unternehmen (Kapitalgesellschaften, haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften und Genossenschaften) profitieren. So sollen künftig knapp 11.200 "kleine Unternehmen" als Kleinstunternehmen klassifiziert werden.

Die Schwellenwertanhebung dient der Umsetzung der Delegierten Richtlinie 2023/2775 der Kommission vom zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Anpassung der Größenkriterien für Kleinstunternehmen und für kleine, mittlere und große Unternehmen oder Gruppen (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 21.12.2023).

Die europäischen Regelungen ermöglichen es, die Schwellenwertanhebung auch rückwirkend für das Geschäftsjahr 2023 geltend zu machen.

Hinweis:

Der Gesetzesentwurf wird nun als Formulierungshilfe der Bundesregierung in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Der Entwurf ist auf der Homepage des BMJ abrufbar

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
GAAAJ-57126