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Fokus: Klage einer Arbeitnehmerin gegen einen Arbeitgeber auf Zahlung der Energiepreispauschale
Die Gerichte hatten darüber zu urteilen, ob ein Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer zur Zahlung der Energiepreispauschale verklagt werden kann. Lesen Sie im Folgenden, wann der Arbeitgeber die Energiepreispauschale zu zahlen hat und welches Gericht für die Entscheidung darüber zuständig ist (, NWB FAAAJ-55152).
Sachverhalt
Klägerin war eine Arbeitnehmerin, die die Zahlung der Energiepreispauschale i. H. von 300 € begehrte. Die Klägerin war im Jahr 2022 als Verkäuferin in einer Filiale ihrer Arbeitgeberin beschäftigt. Für die Monate September bis November 2022 (sog. Insolvenzgeldzeitraum) bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens zahlte die beklagte Arbeitgeberin ihren Arbeitnehmern kein Arbeitsentgelt und gab auch keine Lohnsteueranmeldungen ab.
Die Beklagte hat mit E-Mail vom ihren Mitarbeitern mitgeteilt, dass im Jahr 2022 voraussichtlich das Insolvenzverfahren über ihr Vermögen eröffnet werden wird. Es werde deshalb Besonderheiten bei der November-Verdienstabrechnung und der Auszahlung der Energiepreispauschale geben. Eine Auszahlung der Energiepreispauschale könne nicht über die Abrechnung ausgezahlt werden, ...