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Nachhaltigkeit: Mehr Unternehmen zur Berichtserstattung verpflichtet
Die Corporate Sustainability Reporting Direktive (CSRD) bringt für Unternehmen eine Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Seit Januar 2024 sind Unternehmen berichtspflichtig, die der Non-Financial Reporting Directive unterliegen. Das bedeutet, dass alle am Aktienmarkt notierten Unternehmen darüber berichten müssen, wie sich ihr Geschäftsmodell auf ihre Nachhaltigkeit auswirkt und wie externe Nachhaltigkeitsfaktoren, wie etwa Menschenrechtsfragen, ihre Tätigkeiten beeinflussen. Auch nicht börsennotierte kleinere Betriebe sind indirekt betroffen, wenn sie berichtspflichtigen Unternehmen Daten liefern sollen. Ausführliche Details dazu lesen Sie unter https://go.nwb.de/dgcei.
Erichsen, Nachhaltigkeitscontrolling in KMU einführen, NWB-BB 1...