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Energiewende: Stromanbieter dürfen Strombezug begrenzen
Stromnetzbetreiber dürfen den Strombezug für steuerbare Wärmepumpen oder Ladestationen für E-Fahrzeuge vorübergehend einschränken, wenn eine Überlastung des Stromnetzes droht. Eine Mindestleistung muss aber gewährleistet sein. So muss z. B. ein E-Fahrzeug in zwei Stunden mit einer Reichweite von 50 km versorgt werden. Im Gegenzug erhalten Betreiber der Fahrzeuge oder Pumpen eine Preisermäßigung. Die Regelung gilt seit Anfang 2024. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://go.nwb.de/n7buq.
Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten – Checkliste, NWB PAAAE-46903; Energiekosten-Vergleich – Berechnungsprogramm, NWB WAAAE-62515