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Auslandsreisen: Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand 2024
Die Finanzverwaltung hat die Pauschalbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab bekannt gegeben. Änderungen gegenüber 2023 sind fett hervorgehoben. Das zugrundeliegende BMF-Schreiben gibt zudem Hinweise zur Anwendung der Pauschalen, etwa bei eintägigen Auslandsreisen oder Kürzungen der Pauschalen.