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NWB BB 2/2024 S. 36

Investitionsabzugsbetrag: Oft manuelle zusätzliche Prüfungen durch das Finanzamt

Mit einem Investitionsabzugsbetrag (IAB) lassen sich vor der Anschaffung eines beweglichen Wirtschaftsguts unter bestimmten Bedingungen, etwa einem maximalen Gewinn von 200.000 €, im laufenden Jahr Steuern sparen. Es können bis zu 50 % der Anschaffungskosten als IAB angesetzt werden. Dabei muss die betriebliche Nutzung bei mindestens 90 % liegen. Was viele Unternehmer nicht wissen: Bei einem IAB wird durch das Finanzamt häufig genau geprüft, ob alle Voraussetzungen gegeben sind und ob der Ansatz gerechtfertigt ist. Dabei steigt auch das Risiko, dass es zu weiteren Prüfungen kommt. Daher sollte gut überlegt werden, ob sich der Ansatz eines IAB wirklich lohnt.

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