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GWG und Sammelposten: Neue Werte ab 2024
Durch die Umsetzung des Wachstumschancengesetzes werden 2024 die Grenzen für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) von 800 € auf 1.000 € heraufgesetzt. Die Grenze für den Sammelposten in § 6 Abs. 2a EStG wird von 1.000 € auf 5.000 € erhöht. Die Abschreibungen erfolgen künftig in drei statt bisher fünf Jahren. Das erhöht die Attraktivität von Investitionen für Unternehmen.