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GWG und Sammelposten: Unveränderte Werte für 2024
Am stimmte der Bundesrat dem lange diskutierten „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ – oder kurz „Wachstumschancengesetz“ – zu. Einige zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens noch wesentliche Änderungsvorschläge haben es jedoch nicht in das finale Gesetz geschafft. Dazu gehören die Grenzen für GWG und Sammelposten.
Wirtschaftsgüter (§ 6 Abs. 2 EStG) sollten künftig sofort abgeschrieben werden können, wenn deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht mehr als 1.000 € betragen. Bisher und weiterhin beträgt dieser Wert 800 €.
Ebenfalls die Grenzen für die Bildung eines Sammelpostens (§ 6 Abs. 2a EStG) sollten angepasst werden und zukünftig nicht mehr 250 € bis 1.000 €, sondern 250 € bis 5.000 € ...