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Basiszins: Erneute Erhöhung zum Jahreswechsel
Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszins zum auf 3,62 % angehoben. Damit dürfen Unternehmen Privatkunden künftig 8,62 % und Geschäftskunden 12,62 % Verzugszinsen berechnen.
Der Basiszins wird nach gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB berechnet. Er dient im Wesentlichen als Grundlage für die Kalkulation von Verzugszinsen nach § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB, die Unternehmer säumigen Privat- und Geschäftskunden in Rechnung stellen dürfen.
Der Basiszins wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres geprüft und ggf. angepasst. Zuletzt wurde er am angehoben. Bezugsgröße für den Basiszins ist der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation der EZB vor dem ersten Kalendertag des betroffenen Halbjahres. Unternehmer dürfen Privatkunden 5 % zuzüglich Basiszins und Geschäftskunden 9 % ...