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Umsatzsteuer | Keine Durchschnittssatzbesteuerung bei entgeltlichem Verzicht auf ein vertragliches Lieferrecht
Der Verzicht eines Landwirts auf ein vertragliches Lieferrecht (durch Zustimmung zur vorzeitigen Auflösung eines Vertrags über die Lieferung von Lebensmitteln) gegen „Abstandszahlung“ ist steuerbar und fällt nicht unter die Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 24 Abs. 1 Satz 4, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG; Art. 295 Abs. 1 Nr. 4 und 5, Art. 300 Nr. 1 und 2, Art. 302, Art. 168 Buchst. a MwStSystRL).
Bislang war höchstrichterlich offen geblieben, ob Verzichtsleistungen eines Landwirts im Falle ihrer Steuerbarkeit der Durchschnittssatzbesteuerung unterliegen (vgl. , NWB ZAAAH-36180, BStBl 2023 II S. 274, Rz. 25). Diese Frage beantwortet der BFH jetzt dahin gehend, dass der entgeltliche Verzicht auf ein Lieferrecht durch Zustimmung des Land- oder Forstwirts zur vorzeitigen...