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BFH Urteil v. - I R 97/92 BStBl 1994 II S. 287

Gesetze: EStG §§ 4 Abs. 3, 11 Abs. 2, 16 Abs. 2, 34

Veräußerungskosten mindern ohne Rücksicht auf ihre zeitliche Entstehung den Veräußerungsgewinn

Leitsatz

1. Veräußerungskosten i. S. des § 16 Abs. 2 EStG sind Aufwendungen, die in unmittelbarer sachlicher Beziehung zum Veräußerungsvorgang stehen (Anschluß an BFH-Urteil Vom IV R 20/84, BFHE 149, 557, BStBl II 1987, 561, 563).

2. Veräußerungskosten sind auch dann bei der Ermittlung des nach §§ 34, 16 EStG begünstigten Veräußerungsgewinns abzuziehen, wenn sie bereits im Veranlagungszeitraum vor dem Entstehen des Veräußerungsgewinns angefallen sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 287
BFH/NV 1994 S. 26 Nr. 4
NAAAA-94785

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BFH, Urteil v. 06.10.1993 - I R 97/92

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