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Arbeitsverhältnis | Vertragsstrafe bei Wettbewerbsverstoß
Ein Vertragsstrafeversprechen ist unwirksam, wenn es für jeden Einzelfall eines Wettbewerbsverstoßes eine Vertragsstrafe i. H. eines Bruttomonatsverdiensts vorsieht, ohne dabei nach der Schwere des Verstoßes, nach dem Grad des Verschuldens oder nach der Möglichkeit eines Schadens und dessen Höhe ohne eine Obergrenze der Vertragsstrafe zu differenzieren sowie eine Berücksichtigung eines Fortsetzungszusammenhang vorzusehen.
Der Arbeitsvertrag einer Teamleiterin Pharma bei der Arbeitgeberin, einem im Gesundheitsbereich tätigen Unternehmen, enthielt ein Vertragsstrafeversprechen. Danach war der Arbeitnehmerin für die Zeit des Arbeitsverhältnisses untersagt, für Wettbewerber selbständig, unselbständig oder „auf sonstige Weise unterstützend“ tätig zu werden. Die Arbeitnehmerin initii...