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VGH Bayern Beschluss v. - 22 ZB 21.121

Gesetze: GwG 2017 § 2 Abs. 1 Nr. 10; GwG 2017 § 4 - 6; GwG 2017 § 8; GwG 2017 § 10; GwG 2017 § 43; GwG 2017 § 45; GwG 2017 § 51 Abs. 3

Leitsatz

Leitsatz:

Ein Rechtsanwalt wirkt auch dann i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG 2017 an einem der dort genannten Kataloggeschäfte mit, wenn er Angestellter der beauftragten Kanzlei ist, das Mandat nicht mit ihm persönlich abgeschlossen wurde und er bei dessen Bearbeitung nur Zuarbeit leistet, ohne nach außen aufzutreten.

Fundstelle(n):
NJW 2024 S. 229 Nr. 4
OAAAJ-56990

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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VGH Bayern, Beschluss v. 11.07.2023 - 22 ZB 21.121

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