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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 3 K 73/21

Gesetze: AO § 2a Abs. 5; AO § 32c Abs. 1 Nr. 2; InsO § 80 Abs. 1; DSGVO Art. 15

Kein Anspruch des Insolvenzverwalters auf Akteneinsicht und Steuerkontoauszug aus Art. 15 DSGVO

Leitsatz

1. Der Auskunftsanspruch des Insolvenzschuldners gegenüber der Finanzbehörde aus Art. 15 Abs. 1 DSGVO geht durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht gemäß § 80 Abs. 1 InsO auf den Insolvenzverwalter über. Der Insolvenzverwalter kann daher den Anspruch nicht in eigenem Namen geltend machen.

2. Gemäß § 32c Abs. 1 Nr. 2 AO besteht das Auskunftsrecht der betroffenen Person aus Art. 15 DSGVO gegenüber einer Finanzbehörde nicht, soweit die Auskunftserteilung die Finanzbehörde in der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung zivilrechtlicher Ansprüche oder in der Verteidigung gegen sie geltend gemachter zivilrechtlicher Ansprüche i. S. d. Art. 23 Abs. 1 Buchst. j DSGVO beeinträchtigen würde (vgl. , BVerwGE 175, 62).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DAAAJ-56826

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 13.06.2022 - 3 K 73/21

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