Entfällt infolge der Veräußerung der Anteile an der Betriebsgesellschaft die personelle Verflechtung zwischen dieser und dem Besitzunternehmen, kommt es beim Besitzunternehmen zur Betriebsaufgabe und zur Versteuerung der stillen Reserven
Leitsatz
Entfällt infolge der Veräußerung der Anteile an der Betriebsgesellschaft die personelle Verflechtung zwischen dieser und dem Besitzunternehmen, kommt es beim Besitzunternehmen zur Betriebsaufgabe und zur Versteuerung der stillen Reserven (Anschluß an , BFHE 140, 526, BStBl II 1984, 474; vom IV R 36/84, BFHE 155, 538, BStBl II 1989, 363). Dem steht grundsätzlich nicht entgegen, daß das bisherige Besitzunternehmen nach Beendigung der Betriebsaufspaltung sein unbewegliches Betriebsvermögen an den Erwerber verpachtet und sein bewegliches Betriebsvermögen unter Vereinbarung einer Rückkaufsoption veräußert.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
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