Mathematisch-statistische Auswertung der anläßlich eines Besteuerungsverfahrens erhobenen personenbezogenen Daten zu steuerlichen Zwecken bedarf keiner gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage. - 2. Statistische Vergleichswerte sind keine personenbezogenen Daten im Sinne des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung
Leitsatz
1. Eine mathematisch-statistische Auswertung der anläßlich eines Besteuerungsverfahrens erhobenen personenbezogenen Daten zu steuerlichen Zwecken bedarf keiner besonderen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage.
2. Statistische Vergleichswerte sind keine personenbezogenen Daten im Sinne des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 210 BFH/NV 1994 S. 25 Nr. 4 RAAAA-94749