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ESRS – Social
1. Abgrenzung und Gegenstand der ESRS-Sozialberichterstattungsstandards
Die Sozialberichterstattungsstandards der ESRS zählen zu den thematischen Standards und bilden eine der drei Klassen von Themenstandards der ESRS; daneben bilden die fünf Umweltstandards (ESRS E1-5) die Themenstandards des Bereichs Umwelt und der ESRS G1 den einzigen Themenstandard des Bereichs Governance.
Im Einzelnen zählen zu den ESRS-Sozialberichterstattungsstandards:
ESRS S1 „Eigene Belegschaft“
ESRS S2 „Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“
ESRS S3 „Betroffene Gemeinschaften“
ESRS S4 „Verbraucher und Endnutzer“
Gegenstand des ESRS S1 ist die eigene Belegschaft, welches sowohl die unmittelbar beim Unternehmen angestellten Arbeitskräfte (Arbeitnehmer) umfasst, als auch Selbständige, welche (Werk-)Verträge mit dem Unternehmen haben, sowie Leiharbeitnehmer (Nicht-Arbeitnehmer innerhalb der eigenen Belegschaft; vgl. ESRS S1.4).
ESRS S2 bezieht sich auf alle Arbeitskräfte, die sich in der dem Unternehmen vor- oder nachgelagerten Wertschöpfungskette befinden. Hierbei handelt es sich um Arbeitnehmer in ausgegliederten Servicebereichen, welche im Unternehmen tätig sind (z. B. Arbeitnehmer eines externen Catering-Unternehmens oder Arbeitnehmer eines externen Wachdienstes), Arbe...