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InfoCenter - Stand: 12.06.2024

ESRS – Social

Prof. Dr. Hanno Kirsch

1. Abgrenzung und Gegenstand der ESRS-Sozialberichterstattungsstandards

Die Sozialberichterstattungsstandards der ESRS zählen zu den thematischen Standards und bilden eine der drei Klassen von Themenstandards der ESRS; daneben bilden die fünf Umweltstandards (ESRS E1-5) die Themenstandards des Bereichs Umwelt und der ESRS G1 den einzigen Themenstandard des Bereichs Governance.

Im Einzelnen zählen zu den ESRS-Sozialberichterstattungsstandards:

  • ESRS S1 „Eigene Belegschaft“

  • ESRS S2 „Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“

  • ESRS S3 „Betroffene Gemeinschaften“

  • ESRS S4 „Verbraucher und Endnutzer“

Gegenstand des ESRS S1 ist die eigene Belegschaft, welches sowohl die unmittelbar beim Unternehmen angestellten Arbeitskräfte (Arbeitnehmer) umfasst, als auch Selbständige, welche (Werk-)Verträge mit dem Unternehmen haben, sowie Leiharbeitnehmer (Nicht-Arbeitnehmer innerhalb der eigenen Belegschaft; vgl. ESRS S1.4).

ESRS S2 bezieht sich auf alle Arbeitskräfte, die sich in der dem Unternehmen vor- oder nachgelagerten Wertschöpfungskette befinden. Hierbei handelt es sich um Arbeitnehmer in ausgegliederten Servicebereichen, welche im Unternehmen tätig sind (z. B. Arbeitnehmer eines externen Catering-Unternehmens oder Arbeitnehmer eines externen Wachdienstes), Arbe...

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