Online-Nachricht - Freitag, 12.01.2024

Gesetzgebung | Referentenentwurf für ein "Viertes Bürokratieentlastungsgesetz" (BMJ)

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am den Referentenentwurf zu einem vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz, BEG IV) veröffentlicht. Damit wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.

Folgende Neuerungen sind geplant:

  • Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen: Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wie z.B. Rechnungskopien, Kontoauszüge und Lohn- und Gehaltslisten sollen von zehn auf acht Jahre verkürzt werden. Die Unternehmen können die Belege daher früher als bisher entsorgen und sparen dadurch erhebliche Aufbewahrungskosten.

  • Abschaffung der Hotelmeldepflicht: Die Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige soll abgeschafft werden.

  • Reduzierung von Schriftformerfordernissen: Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sollen Schriftformerfordernisse (z.B. unterschriebener Brief) zur Textform (z.B. E-Mail) herabgestuft oder ganz abgeschafft werden, soweit dies angemessen und sachgerecht ist. So soll im Zivilrecht u.a. das Vereinsrecht geändert werden: Mitglieder müssen künftig nicht mehr schriftlich einem Beschluss zustimmen, der ohne Mitgliederversammlung gefasst wurde, sondern können ihre Zustimmung auch in Textform (z.B. per E-Mail) erklären. Im Wirtschaftsrecht sollen ebenfalls Erleichterungen kommen: Im GmbH-Recht soll etwa klargestellt werden, dass im Falle der Beschlussfassung der Gesellschafter außerhalb einer Versammlung eine Abgabe der Stimme in Textform genügt, wenn sämtliche Gesellschafter einverstanden sind. Zudem sollen Schriftformerfordernisse im Schuldverschreibungsgesetz sowie im Depotgesetz aufgehoben werden.

  • Öffentliche Versteigerungen online: Die Möglichkeiten, öffentliche Versteigerungen durchzuführen, sollen erweitert werden. Künftig sollen sie wahlweise auch online per Live-Stream oder in hybrider Form (vor Ort und online) stattfinden können.

  • Reisepässe bei der Flugabfertigung sollen künftig digital ausgelesen werden.

  • Die Äußerungsfirst bei Öffentlichkeitsbeteiligungen in Zulassungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung, in denen aufgrund von Änderungen des Vorhabens eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich ist, soll angemessen verkürzt werden können

Hinweis:

Das BMJ hat den Entwurf an die Länder und Verbände versendet und auf seiner Internetseite veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum Stellung zu nehmen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.

Weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau

Neben dem BEG IV setzt die Bundesregierung noch weitere Maßnahmen aus dem Meseberger-Entbürokratisierungspaket um:

  • Mit dem Wachstumschancengesetz soll die Wirtschaft durch vielfältige Maßnahmen um 1,4 Milliarden Euro entlastet werden.

  • Die Anhebung der Schwellenwerte bei der Bilanzierung und Rechnungslegung wurde aus dem BEG IV herausgelöst und wird derzeit bereits beschleunigt umgesetzt (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 29.12.2023). Dadurch sollen kleine und mittlere Unternehmen schon bei der Aufstellung ihrer Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2023 nach den erleichterten Vorgaben vorgehen können. Mit der Schwellenwertanhebung soll eine Entlastung der Wirtschaft von jährlich 650 Millionen Euro einhergehen.

  • Über 15 isolierte Änderungen von Verordnungsrecht werden aus rechtsförmlichen Gründen nicht im BEG IV, sondern in einer Sammel-Verordnung umgesetzt. Das Entlastungspotential beträgt hierbei 8 Millionen Euro.

  • Gemeinsamen mit Frankreich wurde zudem eine Europäische Entlastungsinitiative gestartet.

Quelle: BMJ online, Meldung v. (il),

Fundstelle(n):
YAAAJ-56631