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NWB Nr. 3 vom Seite 149

Neuerungen in der Entgeltabrechnung – Update 2024

Gerald Eilts

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 190Auch zu Jahresbeginn 2024 wollen – neben neuen Bemessungsgrenzen – wieder etliche andere Neuerungen in der Entgeltabrechnung umgesetzt werden. Eine Übersicht über diese soll (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) hierbei unterstützen.

Neuer Mindestlohn und seine Auswirkungen auf die Sozialversicherung

Seit dem gilt ein neuer gesetzlicher Mindestlohn i. H. von 12,41 €.

[i]Neue GeringfügigkeitsgrenzeDaran anknüpfend beträgt die neue Geringfügigkeitsgrenze seit dem (12,41 € x 130 : 3 = 537,77 € aufgerundet) 538 €. Handlungsbedarf entsteht bei Beschäftigten, deren regelmäßiges Arbeitsentgelt zwar mehr als 520 € betrug, aber nicht mehr als 538 € beträgt.

Neue Werte für Mindestausbildungsvergütungen

[i]Mindestens 649 € im ersten AusbildungsjahrFür die im Kalenderjahr 2024 beginnenden Ausbildungsverhältnisse ist im ersten Ausbildungsjahr eine Vergütung von mindestens 649 € zu zahlen. Die Bekanntmachung zur Fortschreibung der Höhe der Mindestvergütung für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (2024) wurde am im BGBl 2023 I Nr. 279 veröffentlicht.

Änderungen bei der Schwerbehindertenabgabe

[i]Zum Teil deutliche Erhöhung§ 154 SGB IX verpflichtet private und öffentlich...

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