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Online-Nachricht - Donnerstag, 11.01.2024

Energiesteuer | Zur Anwendbarkeit des unionsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei nationalem Recht (BFH)

Es verstößt gegen Unionsrecht, wenn die Verletzung nationaler formeller Anforderungen dadurch sanktioniert wird, dass eine obligatorische oder eine fakultative Steuerbegünstigung nach der Energiesteuerrichtlinie verweigert wird (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Streitig ist, ob der Klägerin Energiesteuerentlastungen für die Monate August bis November 2010 zustehen.

Der BFH äußerte sich u.a. wie folgt hierzu:

  • Bei einer nicht auf Unionsrecht beruhenden nationalen Energiesteuerbegünstigung steht dagegen das Unionsrecht einer Verweigerung der Steuerbegünstigung aufgrund der Verletzung formeller Anforderungen nicht entgegen.

  • Einem tatsächlichen Verhalten ohne Erklärungsbewusstsein oder Rechtsbindungswil...

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