Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Häufige Fehler in der Unternehmensbewertung – Pauschale Annahme einer unendlichen Lebensdauer des Bewertungsobjekts und nicht konsistente Annahmen in der ewigen Rente
I. Vorbemerkungen
Im Rahmen einer kapitalwertorientierten Unternehmensbewertung (z. B. DCF-Verfahren oder Ertragswertverfahren) ist die Erstellung einer Planungsrechnung zur Ermittlung der bewertungsrelevanten finanziellen Überschüsse erforderlich. Die zukünftige Entwicklung des Unternehmens ist dabei entsprechend IDW S 1 i. d. R. in zwei Phasen einzuteilen, konkret in die Detailplanungsphase und die ewige Rente. Diese müssen, falls der eingeschwungene Zustand zum Ende des letzten Planjahres noch nicht erreicht ist, um eine Konvergenzphase ergänzt werden. Die Detailplanungsphase umfasst den näheren Planungshorizont von i. d. R. drei bis fünf Jahren. Die einzelnen Komponenten der Finanzplanung können in diesem Zeitraum noch entsprechend detailliert prognostiziert werden.
In der Phase der ewigen Rente befindet sich das Unternehmen annahmegemäß im Gleichgewichts- bzw. einem eingeschwungenen Zustand. Diese Annahme resultiert aus der volkswirtschaftlichen Theorie eines langfristig stabilen Gleichgewichts im vollkommenen Markt. Die finanziellen Überschüsse der ersten Periode der ewigen Rente schließen sich mit Ausnahme der Notwendigkeit einer Konvergenzphase nahtlos an die des letzten Detailplanungsjahres an. Anschließend entwickeln sich die bewertungsrelevanten finanziellen Überschüsse Jahr für Jahr konstant oder mit konstanter Rate fort. Der Terminus „ewig“ drückt den zeitlich unbegrenzten, also unendlichen Zeithorizont dieser regelmäßig eingehenden Zahlungen aus. Die Annahme einer unendlichen Lebensdauer eines Unternehmens resultiert aus der Unmöglichkeit, eine eindeutige endliche Lebensdauer zu bestimmen.