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Einkommensteuer/Verfahrensrecht | Festsetzung von Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer; Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Säumniszuschlags (BFH)
Das Finanzamt ist nach § 37 Abs. 3 Satz 1 EStG in Übereinstimmung mit dessen Zweck der Verstetigung des Steueraufkommens berechtigt, Vorauszahlungen über den laufenden Veranlagungszeitraum hinaus festzusetzen. Darüber hinaus bestehen gegen die gesetzliche Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO auch für Zeiträume nach dem keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Anschluss an , BStBl II 2023, 304 und v. VII R 55/20, BStBl II 2023, 621: ; veröffentlicht am ).
Hintergrund: Nach § 37 Abs. 1 Satz 1 EStG hat der Steuerpflichtige am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer zu entrichten, die er für den laufenden VZ voraussichtlich schulden wird (§ 37 Abs. 1 Satz 1 EStG). Die Einkommensteuer-Vorauszahlung ents...