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Befreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke weltweit
Die Beschränkung auf das Inland und den EU-/EWR-Raum bei der (zehnprozentigen) Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke nach § 13d ErbStG verstößt nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen das Unionsrecht. Das erweitert den Anwendungsbereich der Vergünstigung natürlich erheblich. Nicht zuletzt als Anregung für das Gespräch mit Mandanten nehmen wir die steuerzahlerfreundliche Entscheidung zum Anlass, die Grundregeln in Erinnerung zu rufen.
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Wir kommen damit zu unserem Thema des Monats. Wir hatten es ja schon im Vorwort angedeutet: Der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke nach § 13d ErbStG ist durch ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs erheblich erweitert worden.
Das ist richtig. – Das FG Köln hatte dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die Vorschrift gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. Und zwar deshalb, weil der Erwerb eines Grundstücks, das nicht in der Europäischen Union oder...