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FG München 11.09.2023 7 K 403/20, Kommentierte Nachricht

Bilanzierung | Gewinnrealisierung bei Beratungsvertrag

Bei einem Beratungsvertrag hängt der Zeitpunkt der Gewinnrealisierung des bilanzierenden Beraters davon ab, ob er seine Leistung wirtschaftlich erfüllt hat. Dies richtet sich danach, ob zivilrechtlich ein bestimmter Erfolg geschuldet ist. Ist dies der Fall, tritt die Gewinnrealisierung erst mit der Abnahme durch den Kunden ein. Ist hingegen kein bestimmter Erfolg geschuldet, kommt es bereits mit der Erbringung der Beratungsleistung zur Gewinnrealisierung.

[i]Klägerin passivierte erhaltene AnzahlungenDie Klägerin war eine GmbH, die verschuldete GmbHs beriet. Sie erhielt bereits ab Beginn des Auftrags regelmäßige Zahlungen, die sie gewinnneutral als erhaltene Anzahlungen buchte. Sie machte geltend, dass ihr das Honorar nur im Erfolgsfall zustehe. Das Finanzamt folgte dem nicht und erhöhte den Gewinn um die erhaltenen...

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Gewinnrealisierung bei Beratungsvertrag

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