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Steuerrecht | Aktivierung der Instandhaltungsrücklage beim bilanzierenden Wohnungseigentümer
Ein bilanzierender Wohnungseigentümer, der eine Eigentumswohnung im Betriebsvermögen hält, muss den auf ihn entfallenden Anteil an der Instandhaltungsrücklage aktivieren. Denn die Instandhaltungsrücklage stellt entgegen der grunderwerbsteuerlichen Beurteilung ein Wirtschaftsgut dar, weil es die künftige Bezahlung von Aufwendungen ermöglicht.
[i]Wohnungen gehörten zum BetriebsvermögenDie Klägerin erwarb mehrere Eigentumswohnungen einer Wohnanlage und ordnete sie ihrem Betriebsvermögen zu. Vom Gesamtkaufpreis von lediglich 40.000 € entfielen fast 15.000 € auf die Instandhaltungsrücklage. Die Klägerin klagte zunächst gegen die Grunderwerbsteuerfestsetzung und begehrte eine Minderung der Bemessungsgrundlage um 15.000 €. Dieses Verfahren, das bis zum BFH ging, blieb erfolglos. In ihrer Bilanz zum bilde...