Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerrecht | Verdeckte Gewinnausschüttung bei Einräumung eines Vorkaufsrechts
Räumt ein mittelbar beteiligter Gesellschafter einer GmbH ein Vorkaufsrecht für ein im Ausland gelegenes Grundstück entgeltlich ein, an dessen Nutzung die GmbH kein betriebliches Interesse hat, stellt das Entgelt eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) i. S. von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG dar.
[i]Kläger räumte Vorkaufsrecht im Rahmen mittelbarer Beteiligung einIm Streitfall war der Kläger Alleingesellschafter der J-GmbH, die ihrerseits Alleingesellschafterin der Q-GmbH war. Der Kläger war Eigentümer eines Grundstücks in Spanien. Im Jahr 2013 räumte er der Q-GmbH ein Vorkaufsrecht an dem Grundstück ein, die sich im Gegenzug verpflichtete, Verbindlichkeiten des Klägers zu übernehmen. Die Q-GmbH übte das Vorkaufsrecht später aus und vermietete das Grundstück an den Kläger und seine Familie.
[i]Vorkaufsrecht für die GmbH ohne betriebliches InteresseDas Finanzgericht erhöhte die Einkünfte des Klägers aus Kapitalvermögen ...