Keine Entscheidung über Schachtelprivileg nach § 102 BewG im Rahmen des Verfahrens über die Feststellung des gemeinen Werts von Anteilen
Leitsatz
Über die Gewährung der Vergünstigung für Schachtelgesellschaften ist nicht im Verfahren über die Feststellung des gemeinen Werts von Anteilen, sondern im Verfahren über die Einheitsbewertung des Betriebsvermögens zu entscheiden. Ist es rechtlich zweifelhaft, ob demjenigen, der die Beteiligung hält, die Vergünstigung nach § 102 BewG zusteht, so ist eine Feststellung des gemeinen Werts der Anteile steuerlich von Bedeutung und als solche rechtmäßig (Abgrenzung zu , BFHE 144, 201, BStBl II 1986, 128).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 150 BFH/NV 1994 S. 18 Nr. 3 LAAAA-94725