Erhebung eines besonderen Kirchgeldes, wenn nur ein Ehegatte Angehöriger einer steuererhebenden Kirchengemeinde ist und der
kirchenangehörige Ehegatte eigene Einkünfte erzielt
Leitsatz
1. Im Klageverfahren gegen einen Kirchensteuerbescheid kommt der Kirchengemeinde als zutreffende Beklagte die passive Prozessführungsbefugnis
zu.
2. Die Erhebung eines besonderen Kirchgeldes bei Ehegatten findet im KiStG NRW eine ausreichende gesetzliche Grundlage und
ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Dies gilt auch dann, wenn das Kirchgeld nach dem gemeinsamen Einkommen der
zusammenveranlagten Ehegatten bemessen wird und es bei eigenen Einkünften des alleinigen kirchensteuerpflichtigen Ehegatten
wie eine Mindestkirchensteuer wirkt.
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