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Umschaltklauseln in der finanzgerichtlichen Prüfung
Im Ausland erzielte Einkünfte unterliegen aufgrund des Welteinkommensprinzips auch der Einkommensbesteuerung im Inland. Abkommensrechtlich kommt insbesondere für Unternehmensgewinne, die in einer ausländischen Betriebsstätte erzielt werden, die Freistellungsmethode in Betracht. Diese Freistellung knüpft Deutschland jedoch an eine Vielzahl von Bedingungen. Einer der Fallstricke, die es sowohl auf Ebene des DBA-Rechts als auch des innerstaatlichen Rechts zu beachten gilt, ist die sog. Umschaltklausel (oder Switch-over-Klausel). Diese führt zum Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode.
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I. Entscheidungen
1. Zugrundliegender Sachverhalt
Eine deutsche Kapitalgesellschaft beteiligte sich mit 30 % an einer US-amerikanischen Personengesellschaft, die sowohl nach US-amerikanischem als auch nach deutschem Verständnis transparent war. Diese erzielte zum Teil in den USA nicht besteuerte Einkünfte. Es lag eine Niedrigbesteuerung vor.
Das FG Düsseldorf untersuchte im Verhältnis zu den USA die Umschaltklausel einerseits in Art. 23 Abs. 3 Buchst. b DBA USA und andererseits in § 20 Abs. 2 AStG (,