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BVerfG weist Beschwerden wegen Doppelbesteuerung von Leibrenten als unzulässig ab
Der BFH hatte mit Urteilen v. - X R 33/19 (NWB NAAAH-80102) und X R 20/19 (NWB NAAAH-80102) zwei Klagen von Rentnern gegen die Besteuerung ihrer Leibrente der Jahre 2008 bzw. 2009 mit den Besteuerungsanteilen des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG als unbegründet zurückgewiesen und dabei (erstmals) ein detailliertes Berechnungsschema zur Feststellung einer etwaigen Doppelbesteuerung entwickelt. Beide Kläger erhoben gegen die Entscheidung des BFH Verfassungsbeschwerde (2 BvR 1140/21 und 2 BvR 1143/21). Diese Verfassungsbeschwerden wurden nun mit Beschlüssen v. (NWB EAAAJ-55041 und NWB HAAAJ-54003) nicht zur Entscheidung angenommen, da sie unzulässig sind, weil sie nicht den Substantiierungsanforderungen des § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügen. Mangels einer endgültigen Entscheidung des BVerfG dürften damit die Rechtsstreitigkeiten zur sog. Doppelbesteuerung von Leibrenten allerdings noch kein Ende gefunden haben.
Hintergrund
Mit dem „Rentenurteil“ des (BStBl 2002 II S. 618) entschied das BVerfG, dass die ungleiche Besteuerung von Renten mit dem Ertragsanteil und voller Besteuerung von Beamtenpensionen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der Versorgungsfreibetrag für Versorgungsempfänger reichte nicht mehr aus, um...BGBl 2004 I S. 1427