Einbringung von Mitunternehmeranteilen einschließlich des damit zusammenhängenden Sonderbetriebsvermögens nach § 20 UmwStG ist auch dann zu Buchwerten möglich, wenn die Kapitalgesellschaft alsbald aus der Mitunternehmerschaft gegen Abfindung wieder ausscheidet
Leitsatz
Die Einbringung von Mitunternehmeranteilen einschließlich des damit zusammenhängenden Sonderbetriebsvermögens (Grundstücke) gemäß § 20 UmwStG zu Buchwerten in eine Kapitalgesellschaft ist kein Mißbrauch i.S. des § 42 AO 1977, der zur Aufdeckung der stillen Reserven in den Grundstücken führt, wenn die Kapitalgesellschaft alsbald aus der Mitunternehmerschaft gegen Abfindung wieder ausscheidet.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 889 BFH/NV 1994 S. 1 Nr. 1 UAAAA-94693
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