Einbringung von Mitunternehmeranteilen einschließlich des damit zusammenhängenden Sonderbetriebsvermögens nach § 20 UmwStG ist auch dann zu Buchwerten möglich, wenn die Kapitalgesellschaft alsbald aus der Mitunternehmerschaft gegen Abfindung wieder ausscheidet
Leitsatz
Die Einbringung von Mitunternehmeranteilen einschließlich des damit zusammenhängenden Sonderbetriebsvermögens (Grundstücke) gemäß § 20 UmwStG zu Buchwerten in eine Kapitalgesellschaft ist kein Mißbrauch i.S. des § 42 AO 1977, der zur Aufdeckung der stillen Reserven in den Grundstücken führt, wenn die Kapitalgesellschaft alsbald aus der Mitunternehmerschaft gegen Abfindung wieder ausscheidet.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 889 BFH/NV 1994 S. 1 Nr. 1 UAAAA-94693
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