Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
STFAN Nr. 1 vom Seite 26

Aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen

Rechtsanwalt Dipl.-Finw. Reinhard Schweizer

An dieser Stelle finden Sie Monat für Monat ausgewählte aktuelle Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen für Ihre tägliche Arbeit.

Urteil des Monats

Außergewöhnliche Belastungen bei Aufwendungen für eine Liposuktion

Sachverhalt

Streitig ist, ob Aufwendungen für eine Liposuktion ohne die Nachweiserfordernisse des § 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. f EStDV als außergewöhnliche Belastung gem. § 33 EStG zu berücksichtigen sind.

Die Klägerin machte in ihrer Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 2016 Aufwendungen für eine operative Fettabsaugung an den Armen infolge eines Lipödems (krankhafte Ansammlung von Fettdepots) als außergewöhnliche Belastung geltend. Die Krankheit und die Erforderlichkeit der Operation bestätigte unter anderem ein Arztbrief der Doktoren A und B der Fachklinik C. Die Krankenkasse der Klägerin erstattete die Kosten nicht.

Das FA ließ die geltend gemachten Kosten nicht zum Abzug nach § 33 EStG zu, da die Klägerin kein vor der Behandlung ausgestelltes amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (§ 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. f EStDV) vorgelegt habe, denn die Liposuktion sei (noch) eine wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode i. S. d. § 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. f EStDV.