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GK Nr. 1 vom Seite 2

Geschäftsbedingungen – das „Kleingedruckte“

Erwin Bauschmann

Der Begriff Geschäftsbedingungen ist ein umfassender Oberbegriff, unter den alle diejenigen vertragsrelevanten Sachverhalte gefasst werden, die die eigentliche Hauptsache eines Vertrags, nämlich Kauf bzw. Verkauf von Waren, ergänzen und einrahmen.

Info

Geschäftsbedingungen sind relevant in den Lernfeldern 2 (Aufträge kundenorientiert bearbeiten), 5 (Kaufverträge erfüllen) und 7 (Außenhandelsgeschäfte anbahnen). Bei dreijähriger Ausbildungszeit steht Lernfeld 2 im ersten Ausbildungsjahr an, die Lernfelder 5 und 7 im zweiten Ausbildungsjahr.

Es geht also um Verträge, konkret um Kaufverträge. Alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit Verträgen sind Teil des bürgerlichen Rechts – egal, ob die Vertragspartner Unternehmen oder Privatleute sind. Daher gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) als Sammlung der Rechtsvorschriften über Rechtsgeschäfte, die jeden Bürger berühren (könnten) in jedem Fall auch für Kaufleute (allgemeines Recht) und wird gelegentlich um besonderes Recht ergänzt – nicht ersetzt! – wenn bestimmte Rechtsnormen für besondere Zielgruppen von Bürgern Sonderregelungen erfordern. So ist das Handelsgesetzbuch (HGB), das Recht der Kaufleute, eine Sammlung von Rechtsvor...