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Steuerbare Umsätze gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG
Die Steuerbarkeit stellt ein notwendiges Kriterium zum Vorliegen einer Steuerpflicht dar. Bevor Leistungen auf eine mögliche Steuerpflicht überprüft werden, muss daher zunächst deren Steuerbarkeit gegeben sein. Liegt eine Steuerbarkeit vor und fällt der Sachverhalt nicht unter eine Steuerbefreiung nach § 4 UStG, kann von einer steuerpflichtigen Leistung ausgegangen werden. Das folgende Training setzt sich mit dem umsatzsteuerlichen Leistungsbegriff und der Steuerbarkeit auseinander.
Begriffsabgrenzungen
Lieferungen
Unter einer Lieferung ist stets die Verschaffung der Verfügungsmacht über einen Gegenstand zu verstehen (§ 3 Abs. 1 UStG). Dies ist gegeben, wenn eine Sache verkauft wird.
Sonstige Leistung
Sonstige Leistungen sind Leistungen, die keine Lieferungen darstellen und in einem Tun, Dulden oder Unterlassen begründet sind (§ 3 Abs. 9 UStG).
Werklieferung
Sofern der Unternehmer ein Werk mittels Be- oder Verarbeitung eines fremden Gegenstands herstellt und hierfür Hauptstoffe verwendet, die er selbst beschafft hat, ist die erbrachte Leistung als Werklieferung anzusehen (§ 3 Abs. 4 UStG; Abschn. 3.8 Abs. 1 UStAE). Somit handelt es sich bei Werklieferungen um Lieferungen.
Hauptstoffe stellen Stoffe dar, bei denen es sich nicht nur um Zutaten oder sonstige Nebensach...