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RENO Nr. 1 vom Seite 2

Die neuen Zwangsvollstreckungsformulare – noch nicht wirklich im Einsatz und schon werden Änderungen geplant!

Rechtsfachwirtin Gabriele Waldschmidt

Das BMJ hat einen Rentenentwurf zur Anpassung der neuen Zwangsvollstreckungsformulare veröffentlicht (Referentenentwurf des BMJ, Verordnung zur Änderung der ZVFV, ; https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2023_ZVFV-AendVO.html ). Dieser betrifft die Formulare für die Beauftragung von Gerichtsvollziehern, für die Beantragung von richterlichen Durchsuchungsanordnungen und von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen sowie für die beizufügenden Forderungsaufstellungen.

Allgemeines

Die Vollstreckungsformulare wurden im Dezember 2022 vollständig geändert. Derzeit dürfen die bisherigen Formular-Vordrucke sowie die neuen Formulare parallel genutzt werden. Zunächst war geplant, dass ab die genannten Vollstreckungsmaßnahmen mittels der Formulare gem. Verordnung vom beantragt werden müssen. Da sich bereits bei der bisherigen Anwendung der neuen Formulare ein Verbesserungsbedarf herausgestellt hat, wurden im Referentenentwurf nunmehr die Hinweise von Nutzern aufgegriffen, um an einigen Stellen Verbesserungen vorzunehmen. Die wichtigsten Änderungen haben wir nachfolgend für GV-Auftrag und PfüB zusammengefasst.

Ohne Witz: Verlängerung der Übergangsfrist und Änderung der neuen Form...