Der Vertrauensschutz des § 176 Abs. 2 AO nach unzutreffender Lohnsteueranmeldung ist auch bei Lohnsteuernacherhebung durch einen Pauschalierungsbescheid zu beachten
Leitsatz
Der Vertrauensschutz des § 176 Abs. 2 AO 1977 greift auch dann ein, wenn Lohnsteuer mit einem Pauschalierungsbescheid nacherhoben wird, weil die Entrichtungsschuld des Arbeitgebers in den zuvor ergangenen Lohnsteueranmeldungen nicht zutreffend einbehalten oder übernommen worden war (Anschluß an , BFHE 168, 532, BStBl II 1993, 840, und VI R 183/88, BFHE 168, 505, BStBl II 1993, 829). *)
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 844 BFH/NV 1993 S. 9 Nr. 3 MAAAA-94674