1. Werbungskostenabzug nur bei Reinigung typischer Berufskleidung i. S. des § 9 Abs. 1 Nr. 6 EStG 2. Erfahrungen der Verbraucherverbände als Schätzungsgrundlage bei Reinigung in privater Waschmaschine
Leitsatz
1. Reinigungskosten für Bekleidung sind regelmäßig nur dann als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn es sich bei der Bekleidung um typische Berufskleidung i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 6 EStG handelt.
2. Wird die typische Berufskleidung in einer privaten Waschmaschine gereinigt, so können die hierdurch anfallenden Kosten anhand von Erfahrungen der Verbraucherverbände geschätzt werden.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 838 BFH/NV 1993 S. 76 Nr. 12 YAAAA-94670