Kassen | Überarbeitung der Technische Richtlinien des BSI (BMF)
Das BMF hat einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bekannt gemacht ( :005).
Hintergrund: Das BSI hat nach § 5 KassenSichV in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems vorzugeben.
Folgende Technische Richtlinien wurden überarbeitet:
Technische Richtlinie BSI TR-03153-1:
Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme, Teil 1: Anforderungen an die Technische Sicherheitseinrichtung Version 1.1.1Technische Richtlinie BSI TR-03153-1 Anhang A:
Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme, Teil 1: Anforderungen an die Technische Sicherheitseinrichtung, Anhang A – Zertifizierungsanforderungen Version 1.1.1Technische Richtlinie BSI TR-03153-1-TS:
Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme, Teil 1: Anforderungen an die Technische Sicherheitseinrichtung Testspezifikation (TS) Version 1.1.0Technische Richtlinie BSI TR-03153-1 Anhang A – TS:
Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme, Teil 1: Anforderungen an die Technische Sicherheitseinrichtung, Anhang A - TS – Prüfung der Zertifizierungsanforderungen Version 1.1.0
Die überarbeiteten Technischen Richtlinien sind auf der Internetseite des BSI veröffentlicht.
Quelle: , veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)
Fundstelle(n):
PAAAJ-55876