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Aufwind für Start-ups: neue Regeln für Mitarbeiterbeteiligungen ab 2024
Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz wurde im November 2023 ein neues Regelwerk für die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen beschlossen. Insbesondere die Start-up-Szene profitiert von den Neuregelungen. Doch nicht alle geplanten Reformideen haben es in das verabschiedete Gesetz geschafft. Bereits im Koalitionsvertrag war die Steigerung der Attraktivität von Mitarbeiterbeteiligungen für Start-ups angelegt. Realisiert werden soll das mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG). Die im Laufe des Jahres veröffentlichten Details des Referenten- und des Regierungsentwurfs des ZuFinG wurden kontrovers diskutiert. Das Gesetzesvorhaben baut auf das 2021 beschlossene Fondstandortgesetz (FoStoG) auf und bessert an einigen Stellen so nach, dass die Regeln praxistauglicher werden. Der Beitrag stellt die finalen Neuregelungen für Mitarbeiterbeteiligungen auf Basis des verkündeten ZuFinG dar, ordnet sie praktisch ein und verdeutlicht, dass noch nicht alle Optionen zugunsten eines beteiligungsfördernden Steuerrahmens ausgeschöpft sind.
Kernaussagen
Das Zukunftsfinanzierungsgesetz soll die Beteiligungskultur in Deutschland nun deutlicher stärken. Damit s...