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Steuerbarkeit von Zuwendungen für eine gepachtete Sportplatzanlage sowie von Mitgliedsbeiträgen
Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Sportvereinen ist kompliziert. Diese finanzieren sich durch Mitgliederbeiträge, entgeltliche zweckbetriebliche Leistungen, steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und staatliche Fördermittel. Insoweit stellt sich einerseits die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Verein gegenüber seinen Mitgliedern steuerbare Leistungen durch die Überlassung der Sportanlagen gegen Zahlung der Mitgliedsbeiträge erbringt. Liegen steuerbare Leistungen vor, ist außerdem über Steuerfreiheit, Drittentgelte und Steuersatz zu entscheiden. Andererseits ist zu beurteilen, ob zwischen Verein und Zuschussgeber ein umsatzsteuerrechtliches Leistungsaustauschverhältnis besteht, wenn Betriebskostenzuschüsse „für die Übernahme der Bewirtschaftung der Sportanlage“ gezahlt werden.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Zahlungen einer Gemeinde an einen Sportverein im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung einer zur langfristigen Eigennutzung überlassenen Sportanlage, die es dem Sportverein ermöglichen sollen, sein Sportangebot aufrechtzuerhalten, können nicht umsatzsteuerbare (echte) Zuschüsse für die Tätigkeit des Sportvereins darstellen.
Ein Verein, der seinen Mitgl...