Offenbare Unrichtigkeit einer elektronischen Steuererklärung
teilautomatischer Bescheiderlass
Übernahmefehler
Fehler im Bereich der Sachverhaltsermittlung
Leitsatz
1. Die Finanzbehörde kann sich eine Unrichtigkeit des Steuerpflichtigen bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung in
den Fällen des teilautomatischen Bescheiderlasses, in denen der Bearbeiter unter Anwendung des Risikomanagementsystems nur
die als prüfungsbedürftig ausgesteuerten Sachverhalte überprüft, nicht zu eigen machen, soweit der Besteuerungssachverhalt,
dem die Unrichtigkeit anhaftet (im Streitfall betreffend ausländischen Arbeitslohn), vom Risikomanagementsystem nicht ausgesteuert
wird.
2. Das Übersehen bzw. die Nichtbeachtung der der Steuererklärung beigefügten ausländischen Verdienstbescheinigung, aus der
eindeutig erkennbar war, dass es um ausländische Einkünfte ging, die in der Republik Irland erzielt worden waren, ist kein
Fehler der Steuerpflichtigen, den das Finanzamt hätte übernehmen können.
3. Kein einem Schreib- oder Rechenfehler ähnliches mechanisches Versehen, sondern ein Fehler im Bereich der Sachverhaltsermittlung
liegt vor, wenn eine weitere Sachverhaltsermittlung unterbleibt, obwohl aufgrund der im Rahmen des Risikomanagementsystems
ergangenen Prüf- und Risikohinweise sich eine weitere Prüfung des Falles hätte aufdrängen müssen.
Fundstelle(n): AO-StB 2024 S. 34 Nr. 2 AO-StB 2024 S. 35 Nr. 2 RAAAJ-55696
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Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 13.09.2023 - 16 K 16015/23
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