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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 6 K 2138/03 K

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Angemessenheit der Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers

Leitsatz

  1. Vorbehaltlich der Angemessenheit der Gesamtausstattung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft liegt eine vGA nicht bereits deshalb vor, weil eine Tantieme in Höhe von mehr als 1/3 der Festvergütung gezahlt wird (, BStBl 2004 II S. 132).

  2. Für die Überprüfung, ob die Gesamtausstattung des Geschäftsführers dem erforderlichen Fremdvergleich standhält, sind Gehaltsstrukturuntersuchungen ein geeignetes Mittel.

  3. Der sich hieraus nach Ertrags- und Umsatzstärke für das obere Quartil ergebende Durchschnittwert ist um einen Zuschlag von 50 v.H. zu erhöhen, wenn die Kapitalgesellschaft eine durch die besonderen Leistungen des Geschäftsführers geprägte personenbezogene Tätigkeit ausübt.

  4. Unangemessen im Sinne einer vGA sind ungeachtet dieser Erhöhung des Durchschnittwerts nur diejenigen Bezüge, die den oberen Rand eines abschließend zu berücksichtigenden Bandbreitenzuschlags von 20 % übersteigen.

Fundstelle(n):
XAAAJ-55694

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 28.06.2005 - 6 K 2138/03 K

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