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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 4 K 641/20 AO

Gesetze: DSGVO Art. 4 Nr. 1; DSGVO Art. 4 Nr. 2; DSGVO Art. 12 Abs. 1 Satz 2; DSGVO Art. 15 Abs. 1; DSGVO Art. 15 Abs. 3; AO § 32c Abs. 1 Nr. 1; AO § 32d Abs. 1; AO § 32i Abs. 2

Verarbeitung personenbezogener Daten: Überlassung im Rahmen der Betriebsprüfung – Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO – Erstreckung auf Art und Weise der Datenverarbeitung durch das FA

Leitsatz

  1. Das FA ist nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO verpflichtet, dem Steuerpflichtigen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die es bei dessen Außenprüfung erhoben hat, zur Verfügung zu stellen.

  2. Demgegenüber besteht kein Auskunftsanspruch hinsichtlich der bei der Datenverarbeitung im Rahmen der Außenprüfung angewandten Methoden und Kriterien sowie deren Tragweite und Auswirkungen.

  3. Für einen weitergehenden Anspruch auf Auskunft über die Auswertung und Interpretation der erhobenen Daten und die Verfahrensdokumentation der eingesetzten Prüfsoftware fehlt in der DSGVO eine Rechtsgrundlage.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DAAAJ-55692

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 09.02.2022 - 4 K 641/20 AO

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