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Steuerrecht | Grenzüberschreitende Verlustverrechnung
Eine grenzüberschreitende Verrechnung von Verlusten einer ausländischen Tochtergesellschaft mit Gewinnen der inländischen Muttergesellschaft setzt zumindest voraus, dass die Muttergesellschaft die Verluste der Tochtergesellschaft tatsächlich jährlich getragen hat.
[i]Französische Tochtergesellschaft erzielte jahrelang VerlusteDie Klägerin war eine GmbH mit Sitz in Deutschland. Sie war Alleingesellschafterin der F, einer französischen s.a.r.l. (Kapitalgesellschaft). Eine Organschaft bestand nicht. Die F hatte seit Jahren Verluste erwirtschaftet, die die Klägerin nicht getragen hatte. Zum wurde die F auf die Klägerin nach französischem Recht verschmolzen. Die Klägerin verrechnete ihren Gewinn des Jahres 2012 mit dem Verlust der F aus dem Jahr 2012. Das Finanzamt erkannte die Verlustverrechnung nicht an.
[i]Organschaft mit französischer Tochtergesellschaft war nicht möglichDer BFH lehnte eine Ver...