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NaRp 1/2024

Bilanzierung | Delegierte Richtlinie für Anhebung der Grenzen der Größenklassen veröffentlicht

Die Europäische Kommission reagiert auf die hohe Inflation der Jahre 2021 und 2022 mit einer Anhebung der Schwellenwerte in Art. 3 der Richtlinie (EU) 2013/34 (Bilanzrichtlinie). Die Mitgliedstaaten der EU sind nach Veröffentlichung der delegierten Richtlinie (EU) 2023/2775 im Amtsblatt der Europäischen Union vom dazu angehalten die nationalen Größenkriterien bis spätestens anzupassen. Die angepassten Größenkriterien sollen für Geschäftsjahre ab gelten, wobei auch eine rückwirkende Anwendung ab möglich ist.

Am wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die delegierte Richtlinie ((EU)2023/2775) zur Änderung der Schwellenwerte in Art. 3 der Richtlinie (EU) 2013/34 (Bilanzrichtlinie) für die Bestimmung der Größenklasse von Kapitalgesellschaft...