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BFH Urteil v. - III R 11/88 BStBl 1993 II S. 769

Gesetze: InvZulG § 1 Abs. 3UmwGUmwStG 1977

Keine Ausnahme von der Verbleibensregelung bei Einzelveräußerung von Wirtschaftsgütern einer GmbH in eine KG, auch wenn der Alleingesellschafter der GmbH an der KG beteiligt ist und die Wirtschaftsgüter weiter in derselben Betriebsstätte genutzt werden

Leitsatz

1. Regionalzulagen nach § 1 InvZulG sind zu versagen oder zurückzufordern, wenn Wirtschaftsgüter vor Ablauf der Verbleibfristen aufgrund einer entgeltlichen Betriebsveräußerung (im Wege von Einzelübertragungen) aus einer GmbH in eine KG überführt werden, auch wenn der Alleingesellschafter der GmbH als Kommanditist an der KG beteiligt ist.

2. Die von der Finanzverwaltung in Tz. 101 und 104 des BMF-Schreibens in BStBl I 1977, 246 (jetzt Tz. 44 und 45 des BMF-Schreibens in BStBl I 1987, 51) zugelassenen Ausnahmen von den persönlichen Bindungsvoraussetzungen des § 1 Abs. 3 InvZulG sind nicht erweiterungsfähig.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 769
BFH/NV 1993 S. 70 Nr. 11
MAAAA-94635

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BFH, Urteil v. 25.06.1993 - III R 11/88

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