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Arbeitsrecht; | Verschlechterung der gesetzlichen Rente wegen Arbeitslosigkeit in Fällen sog. Frühverrentungsmodelle
In Frühverrentungsmodellen (sog. 55er-Regelungen) konnten Arbeitnehmer ab Vollendung des 55. Lebensjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden und nach Zeiten der Arbeitslosigkeit, in denen sie von ihrem Arbeitgeber Zuschüsse zum Arbeitslosengeld erhielten, mit Vollendung des 60. Lebensjahres vorgezogene gesetzliche Rente wegen Arbeitslosigkeit in Anspruch nehmen. Hat sich der Arbeitgeber dabei im Rahmen der öffentlichen Diskussion um das Altersteilzeitgesetz verpflichtet, eine Verschlechterung des Anspruchs auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit für Angehörige des Jahrgangs 1941 um bis zu 10,8 v. H. auszugleichen, so umfasst diese Zusage nicht die durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz im Jahre 1996 eingetretene Verschlechterung des Rentenanspruchs um bis zu weiteren 7,2 v. H. Auch in einem...